AGBs

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ANDREAS HOCHGERNER PHOTOGRAPHY Stand: März 2017

 

1.) ANWENDBARKEIT & GELTUNGSBEREICH DER AGB

  1. 1.1  Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern Andreas Hochgerner ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
  2. 1.2  Andreas Hochgerner erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch Andreas Hochgerner bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  3. 1.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  4. 1.4  Angebote von Andreas Hochgerner sind freibleibend und unverbindlich.
  5. 1.5  “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von Andreas Hochgerner hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (jpg als Daten, Fachabzüge) Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Andreas Hochgerner und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

2.) URHEBERRECHT

Das Urheberrecht sämtlicher Bilder, Daten und Text liegt immer bei Andreas Hochgerner. Die Nutzung selbiger, insbesondere die Weiterverbreitung, Bearbeitung oder das Downloaden der Inhalte für gewerbliche oder private Zwecke sind ausdrücklich verboten.
Die von Andreas Hochgerner hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

Überträgt Andreas Hochgerner die Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde – wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Andreas Hochgerner.

Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist Andreas Hochgerner, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass Andreas Hochgerner als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Andreas Hochgerner zum Schadensersatz. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Lichtbildern, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch diese tätige Dritte, sind verboten sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Andreas Hochgerner auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen.

Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. Die Roh-Daten (RAW‘s) verbleiben bei Andreas Hochgerner. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

  1. 3.)  LEISTUNGEN & PREISE Es gelten die Preise und Leistungen der aktuellen Preisliste. Abweichungen von der Bildpreisliste sind schriftlich festzuhalten. Nach der Grundbearbeitung stellt Andreas Hochgerner dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Nachdem die Auswahl getroffen wurde ist die Zahlung per Überweisung fällig.
  2. 4.)  LEISTUNG & GEWÄHRLEISTUNG 4.1. Andreas Hochgerner wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Andreas Hochgerner kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist Andreas Hochgerner hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
  1. 4.2  Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB).Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. 4.3  Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Andreas Hochgerner liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..
  3. 4.4  Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Bei eigenständigem Ausdrucken durch den Auftraggeber können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
  4. 4.5  Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  1. 5.)  VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reise- kosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Honorare sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen von Andreas Hochgerner.
  2. 6.)  HAFTUNG Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Andreas Hochgerner oder seinen Erfüllungsgehilfen beruht.Gegen Andreas Hochgerner gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder Vorsätzliches Verhalten seitens Andreas Hochgerner verursacht worden ist.
  3. 7.)  VERTRETUNG Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, UmwelteinflüsseVerkehrsstörungen etc.(auch Familien An- gehörige) Andreas Hochgerner zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden. Sollte Andreas Hochgerner kurzfristig ausfallen, bemüht er sich um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht! Andreas Hochgerner verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
  1. 8.)  LEISTUNGSSTÖRUNG & AUSFALLHONORAR Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die Andreas Hochgerner nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Andreas Hochgerner, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Andreas Hochgerner auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Andreas Hochgerner kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Andreas Hochgerner auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Storniert der Auftraggeber die Fotografen Buchung aus welchem Grund auch immer, steht Andreas Hochgerner ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag vor dem gebuchten Termin: 25% Storno. 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %, ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z.B.: Visagistin, Tortendienstleisterin usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Storno Gebühr von Andreas Hochgerner.
  2. 9.)  DATENSCHUTZ Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Andreas Hochgerner verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
  3. 10.)  LIEFERZEITEN & REKLAMATIONEN Andreas Hochgerner liefert seine Arbeiten binnen 2 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungenkommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Fotolabors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Andreas Hochgerner haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Arbeiten werden von Andreas Hochgerner mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsmäßig und mängelfrei angenommen.Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
  4. 11.)  SALVATORISCHE KLAUSEL Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

12.) SCHLUSSBESTIMMUNG

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftragnehmers. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an.